Die Generaldirektion der UNESCO hat bekanntgegeben, dass auf der Sitzung des UNESCO-Exekutivrats am heutigen 18. Mai 2023 Dokumente zur Geschichte der Hanse in das internationale Register des UNESCO-Programms zum Weltdokumentenerbe "Memory of the World" (MOW) aufgenommen wurden. Darunter befinden sich auch zwei Stücke aus dem Staatsarchiv Bremen.
2021 war von der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) ein internationaler Antrag bei der UNESCO in Paris eingereicht worden. Auf seiner Grundlage werden nun 17 Dokumente aus sechs Ländern zur Geschichte der Hanse in das MOW-Register aufgenommen. Vertreten sind neben den Archiven der Hansestädte Lübeck, Bremen, Hamburg, Braunschweig und Köln Archive in Belgien, Dänemark, Estland, Lettland und Polen (siehe Karte).
Damit wurden einzigartige Aufzeichnungen und Urkunden zum UNESCO-Weltdokumentenerbe erklärt, allen voran drei Folianten mit Hanserezessen, den Beschlussfassungen der Hansetage, darunter die älteste Rezesshandschrift des Bremer Rats (1389 - 1517). Hinzu kommen Handelsverträge wie der zwischen Bremen, den Hansestädten und dem Königreich Norwegen von 1294, dessen Original im Staatsarchiv Bremen verwahrt wird. Zolllisten aus Thorn, Kaufmannsbriefe aus Reval, Urkunden aus Bremens Partnerstadt Riga sowie Dokumente zu den Hansekontoren in Brügge, London, Bergen und Nowgorod runden das Bild ab.
"Das ist eine großartige Auszeichnung für Bremen", sagt Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte. "Seit 2004 zählen das Bremer Rathaus und der Roland zum Weltkulturerbe der UNESCO. Dass nun mit der aktuellen Auszeichnung auch schriftliche Bremer Kulturgüter zum UNESCO-Welterbe hinzukommen, unterstreicht die Bedeutung unserer Stadtgeschichte und ist eine Anerkennung für Bremens Staatsarchiv und seine Archivalien. Das Staatsarchiv gehört nun mit dem erfolgreichen Antrag zu einem kooperativen internationalen Netzwerk, das Kulturarbeit in einem weit umfassenden Sinn versteht. Denn nie waren Archive und authentische Quellen wichtiger als heute. In einer Zeit, in der konfrontative historische Narrative, Verschwörungstheorien und Fälschungen von Quellen als Instrumente der Propaganda eingesetzt werden. Dem ist im Sinne kooperativer internationaler Ansätze, wie sie die UNESCO vertritt, entschieden entgegenzutreten."
Die Dokumente stehen exemplarisch für das Wesen und die Geschichte der Hanse, die über Jahrhunderte Handel und Wandel zwischen Flandern und dem Baltikum prägte. Dabei war es den Antragstellenden wichtig, die Hanse nicht nur wirtschaftlich, sondern auch kulturell als verbindendes Band in einem sprachlichen Großraum zu zeigen. Niederdeutsch sprechende Fernhändler und Ratsherren bauten ein internationales Netzwerk auf, das neben dem Handel auch kulturellen Austausch in Architektur, Kunst, Recht und Glaubensfragen ermöglichte. Das vornationale Zusammenwachsen von Regionen und Menschen von Brügge bis Reval ist ein Kennzeichen dieser hansischen Kultur. Dies dokumentieren stellvertretend die nun ins Welterbe eingetragenen Schriftzeugnisse.
Dem komplexen, mehrjährigen Antragsverfahren gingen unter Federführung des Archivs der Hansestadt Lübeck Beratungen und Tagungen zwischen Fachwissenschaft und UNESCO-Kommissionen aus dem In- und Ausland voraus. Von Anfang an begleitet wurde der internationale Antrag vom Leiter des Bremer Staatsarchivs, Prof. Dr. Konrad Elmshäuser. Er ist persönliches Mitglied der Deutschen UNESCO-Kommission und stellvertretender Vorsitzender des deutschen MOW-Nominierungskomitees. Dass die Bemühungen der Beteiligten nun mit der Welterbe-Eintragung belohnt werden, freut ihn außerordentlich: "Das ist ein guter Tag für die Kooperation in Kultur und Wissenschaft. Und ein wunderbarer Tag für die internationale Wahrnehmung Bremens in der Welterbe-Gemeinschaft. Denn die aus dem Ratsarchiv stammenden Bremer Dokumente entstanden im Zuge der Bremer Teilnahme an der Politik der Hanse. Sie heben das Weltkulturerbe Rathaus noch einmal auf ein ganz anderes Niveau. In nur wenigen Orten weltweit stehen Weltkulturerbe und Weltdokumentenerbe in so enger Beziehung. Sie verweisen hier zudem auf eine lebendige Tradition stadtstaatlicher Kultur und Politik Und dieses wertvolle Erbe gilt es zu pflegen und mit Leben zu füllen."
Wissenschaftliche Archive bieten auf der Basis frei zugänglicher authentischer Quellen die Grundlage für eine positive nationale und lokale Identitätsbildung. Doch muss diese in der offenen, vernetzten Informationsgesellschaft immer dem freien Meinungsaustausch und der Prüfung standhalten. Für diesen Ansatz steht der internationale UNESCO-Antrag zu den Hansedokumenten. Mit dem Status als Weltdokumentenerbe geht die Verpflichtung einher, die Dokumente zu bewahren und sie öffentlich zugänglich zu machen. Dies unterstreicht auch Konrad Elmshäuser als Archivleiter: Wie das Kulturerbe verpflichte auch das Dokumentenerbe zur aktiven Arbeit im Sinne der UNESCO.
Das internationale Register des UNESCO-Weltdokumentenerbes "Memory of the World" (MOW) umfasst derzeit 427 Einträge, darunter 24 aus Deutschland, so z.B. Beethovens Neunte Sinfonie, Grimms Märchen und die Himmelsscheibe von Nebra. Alle zwei Jahre kann jedes Land zwei Einträge vorschlagen. Internationale Gemeinschaftsnominierungen wie der Hanseantrag unterliegen keiner zahlenmäßigen Beschränkung.
Ein internationales Komitee (International Advisory Committee) spricht eine Empfehlung über die Aufnahme in das Weltregister aus, zur Entscheidung bedarf es der finalen Bestätigung durch den UNESCO-Exekutivrat in Paris.
Das Programm zielt auf den Erhalt medialer Zeugnisse von außergewöhnlichem universellem Wert in Archiven, Bibliotheken und Sammlungen. Sie sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und das Bewusstsein für ihre Bedeutung geschärft werden.
Weitere Informationen unter www.weltdokumentenerbe.de.