StAB 1-Z 1294 Juli 6. König Erik II. von Norwegen privilegiert den Handel Bremens und der Hanse in seinem Reich Handelsverträge mit Auswärtigen sicherten dem Hansehandel den Marktzugang in fremden Reichen. So auch in Norwegen, wo Bremen schon vor der Hanse aktiv war und 1294 durch König Erik II. mit den Hansestädten durch eine gesiegelte Urkunde privilegiert wurde. Norwegen war mit dem Bergener Kontor einer der Eckpunkte des Hansehandels v.a mit Stockfisch.
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