Das Rathaus und der Roland auf dem Marktplatz in Bremen sind gemeinsam im Juli 2004 in die Welterbeliste aufgenommen worden. Die UNESCO würdigt damit dieses Ensemble als ein "einzigartiges Zeugnis" für die Entwicklung von bürgerlicher Autonomie und Marktrechten, wie diese sich im Laufe von Jahrhunderten in Europa herausformten. Das viel besuchte Bremer Rathaus wurde in den Jahren 1405 bis 1409 erbaut. Es ist das einzige europäische Rathaus des Spätmittelalters, das nie zerstört wurde. Seit seiner Errichtung wurde das Rathaus kontinuierlich instand gesetzt und gewartet - eine Voraussetzung dafür, als Welterbe anerkannt zu werden. Das UNESCO-Komitee würdigt mit seiner Entscheidung darüber hinaus auch die Authentizität des Gebäudes. Dem Bremer Rathaus wird bescheinigt, dass es vom ersten gotischen Bau - einem so genannten Saalgeschossbau - Anfang des 15. Jahrhunderts über die umfangreiche Restaurierung zwei Jahrhunderte später bis hin zum Anbau des neuen Rathauses zu Beginn des 20. Jahrhunderts seine Authentizität bewahrt hat. Zahlreiche deutsche Rathäuser wurden während des 2. Weltkrieges zerstört, an vielen wurden Änderungen vorgenommen. Das Bremer Gebäude jedoch ist in seinem ursprünglichen Zustand vollständig erhalten geblieben.
Bis heute bewahrt blieb auch die Funktion der beiden übereinander liegenden Rathaushallen. Die obere Etage für repräsentative Zwecke, die untere für die Nutzung durch das "Marktvolk", heute für alle Bürger. So kam die Bevölkerung in Kontakt mit den Regierenden - was bis heute so ist. Ein weiterer Grund, das Rathaus als Welterbe einzustufen. Die besondere Bedeutung des Bremer Rathauses liegt für die UNESCOauch in seinem künstlerischen und stilistischen Wert: Heute präsentiert es sich mit seiner Hauptfassade im Stil der Weser-Renaissance und gilt als äußerst repräsentatives Beispiel dieses Stils. Die mittelalterlichen Attribute des Baus - beispielsweise die symbolbehafteten Sandsteinfiguren - verblieben an ihrem ursprünglichen Platz. Hervorzuheben ist zudem, dass das Bremer Rathaus auch europaweite Entwicklungen am Ende des 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts widerspiegelt.
Das Bremer Rathaus wurde speziell für die Nutzung durch den Rat der Stadt gebaut. Die Architektur und die Skulpturen symbolisieren dabei nicht nur die Beziehung zu den kaiserlichen und bischöflichen Anfängen der Stadt. Sie verdeutlichen auch zugleich die vom Rat praktizierte Politik der Selbstregulierung. Der Rathausbau seinerzeit demonstrierte gewachsenes Selbstbewusstsein des städtischen Rates und bürgerlichen Machtanspruch.