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Auf dem Marktplatz und im Herzen von uns Bremern*innen nimmt das Rathaus einen besonderen Platz ein. Gar nicht hanseatisch bescheiden halten wir es für das schönste Rathaus Deutschlands. Und da sind wir nicht allein.
Die UNESCO hat das Bremer Rathaus gemeinsam mit dem Roland, unserer "Freiheitsstatue", als Weltkulturerbe anerkannt. In ganz Deutschland gibt es davon nur rund 40 Stück.
Treten Sie ein in die festliche Obere Rathaushalle, die damals wie heute für traditionsreiche Veranstaltungen, prominenten Besuch, Kultur und Politik genutzt wird. Lauschen Sie den Erklärungen Ihres*r Gästeführers*in und entdecken Sie kleine und feine Details in diesem wunderschön gestalteten Raum mit über 600 Jahren Geschichte.
Darin eingebettet liegt ein kleines Zimmer, das seinen Namen zurecht trägt: die Güldenkammer. Sie dürfen einen Blick hinein werfen und die wertvollen Verzierungen mit Ornamenten des Jugendstils bewundern.
Beim Gang in den eleganten Festsaal fragen Sie sich, ob es sich tatsächlich um einen Anbau aus dem 20. Jahrhundert handelt. Ein Beispiel gelungener Architektur.
Mehr Informationen zu den Gästeführungen finden Sie auf der Website der BTZ (Bremer Touristik Zentrale):
https://www.bremen-tourismus.de/bremen/offer/detail/DEU99999990039255330?lang=de
Der Festsaal ist der größte Raum des Neuen Rathauses, das von 1909 bis 1913 nach Plänen des Münchner Architekten Gabriel von Seidl entstand und sich sich harmonsich an das historische Rathaus anschmiegt.
Dunkles, glänzendes Eichenholz an den Wänden, die helle Kassettendecke in wirkungsvollem Kontrast dazu verleihen dem Raum eine besondere Note. Imposant wirkt der Jugendstilleuchter unter der Decke mit seinen von goldbronzenen Girlanden gehaltenen 90 Lampen. Das Original wurde im Zweiten Weltkrieg als Metallspende eingeschmolzen, 1990 wurde der Leuchter nach alten Fotos von der sächsischen Bronzewarenfabrik in Wurzen (bei Leipzig) nachgebildet.In den oberen vier Ecken des Raumes erinnern vier ovale Bilder an die Festungszeiten der alten Stadt: Sie verweisen auf die vier Stadttore Ansgaritor, Braut, Zwinger und Hohentor.
Siehe auch:
Kabinett zu Ehren Kaiser Wilhelm II
Überlebensgroß sind Kaiser Karl und Bremens erster Bischof Willehad an der Nordwand der Oberen Halle auf prunkvollen Sesseln sitzend dargestellt. Ihre Geste zeigt, dass sie einig zum Dom der Stadt halten. Das Motiv ist bereits im ältesten im Staatsarchiv erhaltenen Abdruck des Siegels der Stadt Bremen aus dem Jahr 1230 abgebildet. Der Rat wollte damit zum Ausdruck bringen, dass die Stadt einst von Karl und Willehad persönlich gegründet worden sei.
Als das Fresco im Jahr 1532 entstand, waren der Kaiser und der Bischof bereits länger tot als das Rathaus heute alt ist. Somit ist der großmaßstäblich gemalte Bezug auf ihre Persönlichkeiten als eine weitere bildlich dargestellte Versicherung zu deuten, dass Bremen seit jeher auf höchsten weltlichen und kirchlichen Schutz bauen konnte. Das ist die Kernaussage des 4,45 x 6,75 Meter messenden Bildfeldes, zu dem darunter noch 84 Zeilen goldene Frakturbuchstaben in gereimtem Mittelniederdeutsch gehören.
Auch die Stelle im westlichen Teil der Nordwand war für das Motiv nicht zufällig ausgewählt worden. Der Rat tagte und hielt Gericht an der östlichen, dem Dom zugewandten Seite der Oberen Halle. Und wenn sich Vertreter der Bürgerschaft oder zu anderen Gelegenheit auch weitere Gäste im Rathaus versammelten, war ihr Platz auf der Seite zur Liebfrauenkirche unter dem Fresco. Das große Bild konnte dort allen Zeitgenoss:innen den aus der bremischen Gründungszeit lebendig in die damalige Gegenwart übertragenen Anspruch städtischer Freiheit vermitteln und verstärken.
Die malerische Ausführung des Motivs zeigt zugleich, dass die Stadt ihrerseits Kaiser und Kirche Ehre erweist. Sie selbst stellt sich sehr zurückgenommen nur am unteren Bildrand dar, und zwar durch ihren von Löwen gehaltenen Schlüssel und die Wappen der damals amtierenden Bürgermeister Daniel von Büren der Ältere, Meiner von Borken, Martin von Heimburg und Dietrich Hoyer.
"Salomons Urteil" ist nicht zufällig an diese Stelle der Nordwand der Oberen Halle gemalt worden. In dem Bereich vor dem 6,48 mal 8,14 Meter großen Kunstwerk tagte in früheren Zeiten der Bremer Rat. Das Motiv sollte ihn zu gerechtem Urteil mahnen. Bis 1848/49 gab es in Bremen keine eigenständige öffentliche Gerichtsbarkeit. In allen innerbremischen Rechtsangelegenheiten und -streitigkeiten war der Rat der Stadt zugleich das oberste Justizgremium. Deshalb finden sich im Alten Rathaus viele Bezüge zu den Themen Regierung und Rechtsprechung. Sie sind als konkrete Erinnerungen zu sehen, stets um gute, also gerechte Urteile bemüht zu sein. In diesem Sinne wacht auch die prächtig geschnitzte Justitia über der Tür zur Güldenkammer. Doch während sie sich wie die in den Ölgemälden illustrierten "Richtertugenden" an der Außenwand der Güldenkammer auf das römische Recht und vielfach auf konkrete Bestandteile der Rechtsfindung beziehen, zitiert dies große Fresko aus dem Jahr 1532 ganz allgemein das bekannteste Gerechtigkeitsmotiv der jüdisch-christlichen Geschichte:
"Das Urteil des König Salomon" ("Salomonisches Urteil"). Diese im Alten Testament im Buch der Könige überlieferte Geschichte ist in ähnlicher Form auch in fernöstlichen Kulturen bekannt und wurde vom Künstler (vermutlich Bartholomäus Bruyn, 1493–1555) im Stil der Renaissance dargestellt. Mit dem Blick auf das Rathaus-Fresco lautet sie in Kurzform etwa so: Umgeben von Angehörigen seines Gefolges und zwei edlen Jagdhunden sitzt Salomon, Sohn von König David und weiser Herrscher über Israel, auf goldfarbenem Thron nahe dem von ihm erbauten Tempel. Dargestellt ist der Moment seines Urteilspruches im Streit der beiden Frauen im Mittelpunkt der Szene, von denen die eine kniet. Die andere steht neben ihr und hält ein Kind in den Händen. Beide wohnen im selben Haus und sind vor kurzem Mutter geworden – doch eines der Neugeborenen ist verstorben und liegt nun tot zwischen ihnen auf dem Fußboden. Vor Gericht klagen sich die Frauen nun gegenseitig an, den Leichnam nachts unbemerkt gegen das lebende Kind ausgetauscht zu haben. Salomon kann nicht ermitteln, welche Frau im Recht ist, und sagt zu seinem Scharfrichter, der mit linker Hand schon einen Arm des Kindes gegriffen hat und mit der rechten sein Schwert zieht, er solle es in zwei Hälften zerteilen, dann wäre zumindest keine der Frauen benachteiligt. Kaum willigt die eine Mutter ein, ruft die andere, sie ziehe ihre Klage zurück, wenn nur das Kind nicht sterben müsse. Auf diesen Moment hat der König gewartet und spricht der verzichtenden Frau das Kind zu – ihre Liebe hätte sie als die tatsächliche Mutter erwiesen und die andere als kaltherzige Lügnerin. Sein Urteilsspruch verstärkte die Legende von Salomon als großer Richter und weiser Regent.
Das auf das Jahr 1532 datierte Bild zählt zu den größten kunsthistorischen Kostbarkeiten Bremens. Erst als bei Restaurierungen im 20. Jahrhundert jüngere Übermalungen entfernt worden waren, wurden die heute gerühmten Qualitäten der Malerei wieder gewürdigt. Im Laufe der Jahrhunderte hatten immer wieder Fehlstellen ausgebessert werden müssen, und besonders die Umbauten und Erneuerungen des Daches Ende der 1590er und Ende der 1920er Jahre hatten zu Veränderungen und Übermalungen im oberen Bereich geführt. Ein prägnanter Beleg dafür ist die Moses-Abbildung in der ersten der sechs links und rechts das Bild flankierenden Figurendarstellungen und Texte: Nach Entfernung einer Schicht erschien der Teil eines älteren Kopfes, und so sind heute zwei halbe Köpfe des Propheten zu sehen.